Export-Checkliste

Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihren Export? Wählen Sie Zielland, Ware und Lieferbedingung – der Dokumenten-Check zeigt Ihnen sofort, was Sie vorbereiten sollten. Darunter finden Sie die ausführliche Checkliste.

Dokumenten-Check

Grundausstattung für jede Exportsendung

  • Handelsrechnung (Commercial Invoice) – Absender, Empfänger, genaue Warenbeschreibung, Menge, Wert, Währung, Lieferbedingung (Incoterm) und möglichst die Zolltarifnummer.
  • Packliste – Anzahl und Art der Packstücke, Maße, Brutto- und Nettogewichte, Markierungen.
  • EORI-Nummer des Ausführers – für gewerbliche Exporte aus der EU erforderlich.
  • Ausfuhranmeldung (ATLAS) – ab einem Warenwert von mehr als 1.000 Euro oder mehr als 1.000 kg Gewicht elektronisch beim Zoll. Nach dem Ausgang erhalten Sie den Ausgangsvermerk als Nachweis, z. B. für die Umsatzsteuer.
  • Konnossement (Bill of Lading) oder Seefrachtbrief – stellt die Reederei nach der Verschiffung aus; wir kümmern uns um die Abstimmung.
  • VGM – das verifizierte Bruttogewicht des beladenen Containers muss vor der Verladung gemeldet werden.

Je nach Ware zusätzlich

  • Ursprungsnachweis – Ursprungszeugnis der IHK oder Präferenznachweis (z. B. EUR.1 oder Erklärung zum Ursprung), damit der Empfänger ggf. Zoll spart.
  • Ausfuhrgenehmigung (BAFA) – für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) oder bei Embargo-Ländern.
  • Gefahrgut-Erklärung (IMDG) – bei Batterien, Chemikalien, Farben, Fahrzeugen mit Kraftstoff u. Ä.
  • Holzverpackungen nach ISPM 15 – Paletten und Kisten aus Vollholz müssen behandelt und gekennzeichnet sein.
  • Zertifikate – z. B. Konformitäts-, Gesundheits- oder Pflanzengesundheitszeugnisse.

Besonderheiten nach Zielregion

RegionWorauf Sie achten sollten
WestafrikaFür viele Länder ist eine elektronische Ladungsvoranmeldung (Cargo Tracking Note, z. B. ECTN oder BESC) vor der Verschiffung Pflicht. Ohne sie drohen hohe Strafen im Zielhafen.
Mittlerer Osten / GolfRechnung und Ursprungszeugnis müssen teils von Kammer oder Konsulat legalisiert werden. Für Saudi-Arabien sind Produkt-Konformitätsnachweise (SABER) erforderlich. Derzeit: Hinweise zur Straße von Hormus beachten.
Nord- und MittelamerikaFür die USA gelten Vorabmeldungen der Ladung (24-Stunden-Regel, ISF „10+2“ durch den Importeur). Genaue Warenbeschreibungen sind Pflicht – Sammelbegriffe wie „Ersatzteile“ reichen nicht.
Australien / NeuseelandStrenge Biosicherheitsregeln: Ladung und Container müssen sauber sein. In der Saison (etwa September bis April) ist für bestimmte Waren eine Behandlung gegen die Marmorierte Baumwanze vorgeschrieben.
FernostGenaue Warenbeschreibung und Zolltarifnummern auf allen Dokumenten; für bestimmte Waren Registrierungen oder Zertifikate im Zielland.

Besonderheiten für einzelne Länder

LandWorauf Sie achten sollten
ÄgyptenPflicht ist die Vorabanmeldung (ACI) mit einer 19-stelligen ACID-Nummer, die der ägyptische Empfänger vor der Verschiffung über das System Nafeza beantragt. Der Versender registriert sich bei CargoX und lädt Rechnung, Packliste und Ursprungszeugnis dort hoch, spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes. Die ACID-Nummer muss auf allen Dokumenten stehen, auch auf dem Konnossement. Fehlt sie, wird die Ware in Ägypten nicht abgefertigt.
AlgerienDer Empfänger muss das Geschäft vorab bei seiner algerischen Bank domizilieren; ohne diese Bankabwicklung ist keine Verzollung möglich. Verlangt wird ein Ursprungszeugnis der IHK (EUR.1 nur, wenn Zollpräferenz beantragt wird). Für viele Waren gelten Einfuhrbeschränkungen oder Vorabgenehmigungen, für Lebensmittel zusätzlich Gesundheitszeugnisse. Bitte vor Buchung mit dem Empfänger klären.
ChinaExakte Warenbeschreibung und Zolltarifnummer auf allen Dokumenten. Bestimmte Produkte brauchen eine CCC-Zertifizierung. Lebensmittelhersteller müssen bei der chinesischen Zollbehörde GACC registriert sein; seit 1. Juni 2026 gilt dafür die neue Verordnung 280, die Registriernummer muss in der Einfuhranmeldung stehen. Holzverpackungen nur nach ISPM 15.
IndonesienDer Empfänger braucht eine gültige Importlizenz. Für viele Waren (u. a. Elektronik, Textilien, Lebensmittel, Stahl) ist eine Vorabprüfung durch einen staatlich beauftragten Prüfer im Versandland Pflicht, bevor die Ware verschifft wird; manche Produkte brauchen zusätzlich eine SNI-Zertifizierung. Den Bedarf bitte vor Buchung mit dem Empfänger klären.
MongoleiVerschiffung meist bis Tianjin/Xingang, dann weiter per Bahn oder Lkw unter chinesischem Transitverfahren. Das Konnossement muss den Vermerk „in transit to Ulaanbaatar, Mongolia“ und den mongolischen Empfänger tragen. Rechnung und Packliste werden in China und in der Mongolei geprüft und müssen exakt übereinstimmen.
BrasilienHandelsrechnung auf Portugiesisch, Spanisch oder Englisch, unterschrieben, mit NCM-Tarifnummer je Position sowie Fracht- und Versicherungskosten. Auf dem Konnossement muss die Steuernummer (CNPJ) des Empfängers stehen. Für genehmigungspflichtige Waren muss die Importlizenz vor der Verschiffung vorliegen; Holzverpackungen nur nach ISPM 15.

Stand der Länderangaben: September 2026.

Hinweis: Einfuhrvorschriften ändern sich häufig. Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung – alle Angaben ohne Gewähr. Sprechen Sie uns vor der Buchung an, wir prüfen die Anforderungen für Ihr Zielland.

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